20. März 2020
Stand: 26.03.2020 Der Heimatschutzverein Herbram weist darauf hin, dass aufgrund der Allgemeinverfügung durch die Stadt Lichtenau vom 17.03.2020 alle Osterfeuerveranstaltungen untersagt wurden. Der für Samstag, 11. April, angesetzte Termin Osterfeuer Sammeln und Abrennen entfällt daher. Es wird darauf hingewiesen, dass dementsprechend auch keine Grünschnitte etc. am Osterfeuerplatz angeliefert werden können und diese, soweit möglich, z.B. über die Grünschnittannahme der Stadt Lichtenau...